Unter Mobbing versteht man das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern.Mobbing kann sowohl von Kollegen als auch von Vorgesetzten (sog. Bossing) ausgehen. Mobbingopfer müssen diese Angriffe allerdings genau beweisen können. Wird Mobbing nachgewiesen, kann dies zu einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung des Mobbers führen. Wichtig: Verharmlosen Sie die Angriffe nicht, warten Sie nicht ab und isolieren Sie sich nicht.
Was ist Mobbing?
Eine klare juristische Definition des Mobbings gibt es in Deutschland noch nicht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jedoch in einem Beschluss im Jahr 1997 (BAG, 15.01.1997, Az. 7 ABR 14/96) Mobbing als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ bezeichnet.
Ob es sich um Mobbing handelt, hängt immer vom Einzelfall ab. Im Gegensatz zum Mobbing in der Schule, wenn ein Schüler regelmäßig und häufig offensichtlich von Klassenkameraden schikaniert wird, oder dem Cybermobbing (Beschimpfung von Personen in sozialen Netzwerken), ist Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz häufig schwerer nachzuweisen.
Mobbing ist kein Modetrend
Mobbing ist kein neues Phänomen – doch es hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bei einer Umfrage eines Markt- und Sozialforschungsinstituts kam heraus, dass 16 % aller Befragten im Alter ab 50 Jahren in ihrem derzeitigen Unternehmen schon einmal gemobbt wurden. Bei den 30- bis 50-Jährigen sind es 11 %, bei den unter 30-Jährigen sind es lediglich 8 %.
In einer weiteren Umfrage gaben über 60 % der Arbeitnehmer an, dass ihnen Informationen vorenthalten wurden, sie vor anderen schlecht gemacht wurden oder über sie Lügen verbreitet wurden. Etwa 40 – 50 % der Arbeitnehmer wurden nicht beachtet, erhielten Fehlinformationen oder man hat sie ins Messer laufen lassen.
Mobbing verursacht einen hohen Leidensdruck und kann zu schweren psychischen und physischen Krankheiten führen. Viele Betroffene sehen nur noch einen Ausweg und kündigen ihren Job.
Wie kann man sich gegen Mobbing wehren?
Holen Sie sich Unterstützung und reagieren Sie so schnell wie möglich! Zunächst sollten Sie mit Ihrem Lebens- oder Ehepartner, mit guten Freunden oder einem Arbeitskollegen Ihres Vertrauens sprechen. Bestätigen diese Personen Ihren Eindruck des Mobbings, sprechen Sie mit einem Vorgesetzten und – sofern vorhanden – mit einem Personal- oder Betriebsrat. Diese Personengruppen können helfen, den Konflikt zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu suchen und das weitere Vorgehen zu planen.
Zudem sollten Sie ein Mobbing-Tagebuch führen: Notieren Sie die Vorfälle nach Inhalt, Zeitpunkt, Ort und allen beteiligten Personen/Täter(n). Sollte das Mobbing schon weit fortgeschritten sein, empfiehlt sich ein Termin bei einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Mobbingopfer?
Für Arbeitgeber gilt die sogenannte Fürsorgepflicht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Der Arbeitgeber muss Arbeitsbedingungen schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Demnach ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Mobbing zu unterbinden und konsequent einzugreifen. Tut er dies nicht, kann das Mobbingopfer Schadensersatz verlangen.
Die wichtigsten Gesetze, die für Mobbingfälle relevant sein können, sind:
Grundgesetz (GG)
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Ebenfalls kann das Opfer gegen den Mobber Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem ist es möglich, dass der Mobber eine fristlose Kündigung (ohne Abmahnung) erhält. Eine weitere Möglichkeit zur Gegenwehr kann auch eine Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung sein.
Am besten, wir sprechen darüber…
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