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Medizinrecht

 

Ein der Hauptanwendungsfälle im Medizinrecht dürfte die Abwicklung von Behandlungsfehlern sein. Der Rechtsanwalt kann hier für sie bei der Ärztekammer ein Sachverständigengutachten einholen, welches darüber befindet, ob dem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Die Einholung eines solchen Sachverständigengutachtens ist für den Patienten kostenlos.

 

Sobald das Sachverständigengutachten vorliegt, kann der Anwalt Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen.

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