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Allgemeines Zivilrecht

 

Hierunter fallen insbesondere das Vertragsrecht, das Schadenrecht und das Sachenrecht.
 

Vertragsrecht

 

In diesem Bereich ist das Kaufrecht besonders hervorzuheben. Der Verkäufer hat in der Regel dafür einzustehen, dass die Kaufsache frei von Mängeln ist und von ihm auch geliefert werden kann. Gerade im An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, aber insbesondere auch bei Verkäufen über Internetplattformen wie z. B. eBay sind wesentliche Schlüsselfaktoren zu berücksichtigen.

 

Nicht von jedem Kauf kann man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Dies geht nur nach ganz engen gesetzlichen Vorschriften, wenn es sich beispielsweise um einen Ratenzahlungskauf, ein Kaufgeschäft nach vorheriger telefonische Bestellung oder ähnliches handelt.

 

Weitere gängige Vertragstypen sind:
 

  • Mietverträge,

  • Darlehensverträge,

  • Schenkungsverträge,

  • Leihverträge,

  • Leasingverträge,

  • Werkverträge (mit Bauhandwerkern etc.),

  • Maklerverträge,

  • Architektenverträge,

  • Arbeitsverträge/Behandlungsverträge,

  • Versicherungsverträge.

 

Bei all diesen Vertragstypen gibt es jeweils eine Fülle von spezifischen Einzelfallregelungen zu berücksichtigen.

 

Schadenrecht

 

Hier geht es nicht nur um Schäden, die bei Verkehrsunfällen entstanden sind. Hierzu verweisen wir auf die Rubrik Verkehrsrecht.

 

Es geht um die Regulierung von Schäden an allen möglichen Gegenständen, die durch Dritte verursacht worden sind.

 

Aber auch die Verletzung Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Ehre kann zu einem Schaden führen. Ebenso kann ein Schaden dadurch entstehen, dass in Ihren Besitz eingegriffen wird, wie z. B. wenn ein Versorger die Zufuhr mit Elektrizität, Gas oder Wasser unterbindet.

 

Sachenrecht

 

Im Bereich des Sachenrechts geht es im Wesentlichen um die Rechte betreffend eines Grundstückes. Hier spielt insbesondere die Übertragung von Grundstücken auf die Erben eine große Rolle. Wir verweisen insoweit auf die Rubrik Erbrecht.

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