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Verkehrsrecht

 

Im Verkehrsrecht unterscheidet man das Unfallschadenrecht und das Verkehrsstrafrecht.

 

Unfallschadenrecht

 

Der Rechtsanwalt übernimmt bei einem Kfz-Unfallschaden sämtliche zu klärenden Belange. Wenn der Mandant unverschuldet in eine Unfallsituation hereinkommt, so muss der Unfallverursacher die gesamten Rechtsanwaltskosten des Geschädigten übernehmen.

 

Zur Ermittlung des entstandenen Sachschadens ist meist die Hinzuziehung eines Kfz-Sachverständigen empfehlenswert.

 

Neben dem Sachschaden können noch viele weitere Schadenspositionen, wie z.B. Leihwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Standgebühren, An- und Abmeldekosten, Taxikosten etc. geltend gemacht werden.

 

Um bei der Schadensregulierung Verluste zu vermeiden, ist es häufig sehr wichtig, dass der Geschädigte nicht voreilig gegenüber dem Schädiger und seiner Versicherung reagiert. Gerade bei Totalschäden und mit Rücksicht auf die Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung ist es immer empfehlenswert zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

 

Die Höhe von Schmerzensgeldern kann seriös nur durch einen Vergleich mit bestehender Rechtsprechung ermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob dem Geschädigten eine Einmalzahlung oder eine Rentenzahlung zusteht.

 

Ist der Geschädigte Unternehmer oder ist die Verletzung so gravierend, dass Krankengeldbezug in Betracht kommt, sollte Verdienstausfall geltend gemacht werden.

 

Für den Arbeitgeber stellt die von ihm zu leistende Lohnfortzahlung für unfallbedingte Erkrankungen ebenfalls ein Schadensersatzanspruch dar.

 

Verkehrsstrafrecht

 

Bußgeldbescheide für überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße oder ähnliches sollten nicht ungeprüft hingenommen werden. Viele dieser Verfahren erledigen sich bereits deshalb, weil den Ermittlungsbehörden beispielsweise Messfehler unterlaufen sind. Wenn durch die Bußgeldbehörde Fahrverbote ausgesprochen werden ist es durchaus möglich, dass diese wieder gegen Zahlung eines erhöhten Bußgeldes aufgehoben werden.

 

Auch bei Verkehrsstrafverfahren, zum Beispiel wegen Alkoholfahrten oder Fahrerflucht, lohnt es sich frühzeitig den Anwalt auszusuchen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft oft eine Lösung gefunden werden, ohne dass es einer Strafgerichtsverhandlung bedarf.

 

Wird der Führerschein entzogen oder soll er wieder erteilt werden, sollte auf anwaltliche Hilfe nicht verzichtet werden.

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