Freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung können sich lohnen. Für eine bestimmte Altersgruppe kann sich das besonders auszahlen. Auf bestimmte Einschränkungen sollte man aber achten.
Fürs Alter finanziell vorzusorgen, ist ein Muss. Die meisten denken dabei vor allem an die private Vorsorge. Doch die bringt angesichts historisch niedriger Zinsen kaum noch etwas. Doch es gibt noch eine andere Möglichkeit. Heutzutage können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eine interessante Alternative sein.
Kunden, die eine klassische private Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente abschließen, haben inzwischen oft nicht einmal die Garantie, ihre eingezahlten Beiträge nach einer Rentenphase von 15 oder 20 Jahren herauszubekommen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist das anders. Sie basiert nicht auf dem Kapitaldeckungsverfahren, sondern auf dem Umlageverfahren. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern fließen gleich an die derzeitigen Rentner. Doch mit jeder Einzahlung sammeln Versicherte auch Punkte für das eigene Rentenkonto.
Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung lohnen sich für alle, die älter als 50 Jahre alt sind. Der Grund: Derzeit sind Beitragssätze und Rentenniveau stabil. Ob sich das für Jüngere rechnet, ist ungewiss. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht absehbar, wie sich etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Lohnentwicklung ändern werden. Insofern kann niemand sagen, ob in 20 Jahren die gesetzliche Rentenversicherung für freiwillige Beiträge vorteilhafter ist als Alternativanlagen.
Generell gilt: Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können alle, die in Deutschland wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder nicht erwerbstätige Erwachsene wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Selbst wer bereits eine vorgezogene Rente bezieht, kann noch bis zum Erreichen des regulären Rentenalters seine Rente mit freiwilligen Beiträgen erhöhen.
Einschränkungen beachten
Es gibt aber eine Einschränkung. Wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern. Dagegen können sich Personen, die nur kurz gearbeitet haben (etwa Mütter), mit freiwilligen Beiträgen die Mindestversicherungszeit erfüllen und sich damit eine Rente sichern. Die Zahlungen können auf einen Schlag oder laufend erfolgen. Die Höhe kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit sind Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1209 Euro pro Monat möglich.
Ein Beispiel: "Im Jahr 2018 erwirbt jemand, der den monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro zahlt für seinen sich so ergebenden Jahresbeitrag von 1004,40 Euro einen monatlichen Rentenanspruch von 4,42 Euro". Dies bedeutet zwar, dass man nach Rentenbeginn noch knapp 19 Jahre leben muss, damit sich der freiwillige Beitrag finanziell gelohnt hat. Bei der Alternative einer privaten Rentenversicherung ist der garantierte Rentenfaktor heute allerdings oft deutlich niedriger.
Ein anderes Beispiel: Jemand, der seit 2017 fünf Jahre lang 6000 Euro jährlich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält eine Monatsrente von 134 Euro. Sollten die Renten steigen, sind es in fünf Jahren etwa 141 Euro. Freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung sind monatlich, aber auch einmal im Jahr möglich. Dabei können freiwillige Beiträge rückwirkend für das laufende Kalenderjahr gezahlt werden. Bis zum 31. März besteht die Möglichkeit, auch für das Vorjahr Beiträge zu zahlen.
Wer sich für freiwillige Zahlungen interessiert, sollte sich im Vorfeld von der Rentenversicherung beraten lassen. Beratungsstellen gibt es in vielen Städten, auch eine Kontaktaufnahme über die Hotline ist möglich. So kann man sicher klären, wann und wie Zahlungen möglich sind, bis wann Nachzahlungen geleistet werden können oder wie man bei einem vorzeitigen Renteneintritt Abzüge ausgleichen kann. Ziel des Gesprächs sollte vor allem sein zu klären, ob das im eigenen Fall überhaupt sinnvoll ist.
Informationen bei Beratungsstellen
Die freiwillige Versicherung erfolgt auf Antrag, der etwa in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten beziehungsweise -berater gestellt werden kann. Auch auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ist das Antragsformular abrufbar. Die Beiträge können entweder per Abbuchung oder per Überweisung entrichtet werden. Einmal jährlich erstellt die Rentenversicherung eine Beitragsbescheinigung über die gezahlten Beiträge.
Was generell für die gesetzliche Rentenversicherung spricht: Die Zahlung einer Altersrente aus diesem Topf erfolgt ein Leben lang - egal, wie alt man wird. Durch die Rentenanpassungen erhöht sich die Rente. Aber: Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig. Der Anteil, der versteuert werden muss, wird in den kommenden Jahren schrittweise auf 100 Prozent angehoben. Dagegen muss bei einer privaten Rentenversicherung meist nur der Ertragsanteil versteuert werden.
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