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  • AutorenbildPeter Brockmann

Die Mietpreisbremse ist rechtens.

Eine in einem angespannten Wohnungsmarkt eingeführte „Mietpreisbremse” ist mit dem Grundgesetz vereinbar und schränkt das Eigentumsgrundrecht von Vermietern nicht unzulässig ein.


Mietpreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat ganz aktuell über die Beschwerde einer Vermieterin in Berlin entschieden, die ihr Recht auf Eigentum durch die Mietpreisbremse verletzt sah.


Die Vermieterin hatte nämlich einen Teil der vereinnahmte Mieten nach Einführung der Mietpreisbremse an ihre Mieter zurück zu zahlen. Dies empfand sie als ungerecht und als Grundrechtsverletzung und Eingriff in ihr Wohneigentum.


Das Bundesverfassungsgericht sah zwar eine Verletzung des Eigentums durch die Einführung des Gesetzes zur Mietpreisbremse als gegeben an, allerdings gewichtete es das öffentliche Interesse an bezahlbarem Wohnraum höher und wies die Beschwerde ab.


Die Mietpreisbremse erlaubt es den Ländern eine Begrenzung von Mietsteigerungen vorzunehmen. Dies betrifft Wohngebiete, in denen das Angebot an freien Wohnungen traditionell geringer ist als die Nachfrage. Das bedeutet dann im Sinne des Gesetzes, es liegt ein „angespannter Wohnungsmarkt“ vor.


Die Mietpreisbremse sorgt nun dafür, dass bei einer Wiedervermietung der Wohnung die neue Miete nicht mehr als 10 % über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf.

Dabei solle „der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen” entgegengewirkt werden.

Auch erkannte das Bundesverfassungsgericht, dass es durchaus möglich sei, dass bei einem Wohnungswechsel einkommensschwacher Bevölkerungsschichten ohne eine Mietpreisbremse kein bezahlbarer Wohnraum im bisherigen Stadtteil gefunden werde. Die Regulierung sei geeignet, „Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten” abzuschneiden.


Sie sei auch für Vermieter zumutbar. Dauerhafte und größere Verluste seien für Vermieter nicht zu erwarten, so dass auch keine Substanzgefährdung der Mietsache zu befürchten sei.


Dies ist eine sehr gute Entscheidung für den Wohnungsmarkt gerade für sozialschwache Mieter.

/RL

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