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Versicherungs-/Bankrecht

 

Auch abseits von Verkehrsunfällen ist eine rechtliche Vertretung gegenüber Versicherungsunternehmen oft ratsam und unausweichlich.

 

Kranken- und Lebensversicherer lehnen oft die Leistung ab, indem sie darauf hinweisen, dass bei Vertragsabschluss von dem Versicherter nicht alle Angaben gemacht worden sind. Hier spielen insbesondere die Angaben zu Gesundheitsfragen eine wichtige Rolle. Zu schnell verlässt man sich bei dem Abschluss von Kranken- und Lebensversicherungen auf den Versicherungsagenten, der möglicherweise wegen eines von ihm erhofften schnellen Vertragsabschlusses, nicht alle Angaben die Sie ihm geben, in den Versicherungsvertrag aufnimmt.

 

Bei Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen werden entstandene Schäden oft durch Sachverständige, die von der Versicherung eingesetzt werden, geschätzt. Aufgrund dieser Schätzung des Sachverständigen nimmt die Versicherung dann ihre Regulierung vor. Erfahrungsgemäß stehen die Sachverständigen aber im Lager der Versicherungen. Regulierungsablehnungen, oder die vom Sachverständigen ermittelte Höhe des Schadens, sollten daher immer genauestens überprüft werden.

 

Die Schadensregulierung verläuft oft auch schneller und unkomplizierter, wenn ein Rechtsanwalt im Vorfeld entsprechende Gespräche mit der jeweiligen Schadensabteilung führt.

 

Auch Banken gegenüber ist sich der Kunde seiner Rechtspositionen oft nicht in vollem Umfange bewusst. Bei Schwierigkeiten mit Banken empfiehlt es sich daher immer einen Rechtsbeistand einzuschalten. Dies gibt dem Kunden erfahrungsgemäß eine weitaus bessere Verhandlungsposition.

 

Beispielsweise sollte immer überprüft werden, ob bei einer vorzeitigen Ablösung eines Kredites (z. B. durch Kündigung), die von der Bank verlangten Vorfälligkeitsentschädigungen dem Grunde und der Höhe nach überhaupt gerechtfertigt sind.

 

Auch eigenmächtig von der Bank vorgenommenen Umbuchungen oder Verbuchungen von Zahlungen sollten immer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

 

Ebenfalls sind die von den Banken erhobenen Gebühren zu prüfen. Verlangte Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften werden oft zu Unrecht erhoben.

 

Banken sind regelmäßig dazu verpflichtet, jedem Kunden ein Guthabenkonto einzurichten. Kündigungen von Bankkonten wegen eingegangenen Pfändungen sind regelmäßig unzulässig.

 

Ebenso spielt immer wieder eine Rolle, ob Widerrufsbelehrungen in Bank- bzw. Versicherungsverträgen ordnungsgemäß sind. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Kunde vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis lösen.

 

Weiterhin werden immer noch vertragswürdige Investmentverträge angeboten. Zur Beendigung solcher Investmentverträge ist anwaltlicher Rat genauso entscheidend, wie für den Fall, wenn Fonds oder Beteiligungsgesellschaften in Insolvenz gehen.

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