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Reiserecht

 

Ein Urlaub ist meist ein herausragendes Erlebnis im Jahr und soll oft eine Belohnung für geleistete Anstrengungen im Alltag sein. Umso ärgerlicher ist es, wenn die schönsten Tage des Jahres durch Pleiten, Pech und Pannen des Reiseveranstalters vermiest werden.

 

Wenn eine Reise Mängel aufweist, so hat der Reisende verschiedene Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Er kann insbesondere den Reisepreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass der Reisende Schadenersatz auch für entgangene Urlaubsfreuden verlangen kann.

 

Die Reiseveranstalter versuchen oft vorhandene Mängel zu bagatellisieren. Sie bieten meist völlig unzureichende Abstandszahlungen für erlittene Beeinträchtigungen an. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist hier dringend angezeigt.

 

Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist aber an ganz strenge Formalitäten gebunden. Zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie daher folgendes beachten:

 

  • Bewahren Sie die Vertragsunterlagen, die Ihnen vom Reisebüro oder dem Reiseveranstalter ausgehändigt werden mit sämtlichen Anlagen sorgfältig auf.

 

  • Bewahren Sie ebenso den Reiseprospekt, der Grundlage Ihrer Buchung ist und in dem Ihr Hotel, Ihre Ferienanlage o. ä. angeboten wird, sorgfältig auf. Die Angaben in diesem Reiseprospekt können in einer späteren Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter von ganz erheblicher Bedeutung sein.

 

  • Wenn Sie am Urlaubsort irgendwelche Mängel feststellen, sollten Sie diese in jedem Fall festhalten. Hier bietet sich an, Fotos zu machen und/oder einen Zeugen hinzuzuziehen, der die Beanstandung kurz schriftlich festhält und mit seinem Namen abzeichnet.

 

  • In jedem Fall müssen Sie die Beanstandung so früh wie möglich vor Ort der Reiseleitung anzeigen. Bestehen Sie gegenüber der Reiseleitung darauf, dass die Reiseleitung die Mängel schriftlich niederlegt und gegenzeichnet. Lassen Sie sich eine Abschrift dieses Protokolls aushändigen und notieren Sie sich den vollen Namen der Reiseleitung.

 

  • Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen Sie unverzüglich Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter anmelden.

 

Der Reisende hat vor Reiseantritt ein Sonderkündigungsrecht und kann von der Reise zurücktreten. Insbesondere wenn keine Reiserücktrittkostenversicherung besteht, sollten dann dringend mit anwaltlicher Hilfe die vom Reiseveranstalter geltend gemachten Ansprüche geprüft werden.

 

Immer wieder kommt es vor, dass eine Reise wegen Insolvenz des Reiseveranstalters ausfällt bzw. nicht stattfindet. Für solche Fälle müssen die Veranstalter einen Sicherheitsschein haben, der garantiert, dass der Reisende die erbrachten Zahlungen zurückbekommt.

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