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  • AutorenbildPeter Brockmann

Witwenrente bei Tod des Ehepartners kurz nach der Hochzeit ?

Das beste Motiv für eine Heirat ist Liebe. Wird hingegen eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, ist von einer Versorgungsehe die Rede. Entscheidend ist die Dauer der gesetzlichen Verbindung. Aber nicht immer.

Erst nach einem Jahr Ehe gibt es in der Regel einen Anspruch auf Witwenrente. Dauert das gesetzliche Bündnis weniger lang, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte "Versorgungsehe" zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Hinterbliebenenrente
Witwenrente

Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel, die dann allerdings meist vor Gericht erstritten werden müssen. So zum Beispiel dann, wenn der Heiratsentschluss bereits vor Kenntnis einer lebensbedrohlichen Erkrankung getroffen und der Hochzeitstermin aus wirklichkeitsnahen Gründen nur aufgeschoben, der Heiratsentschluss selbst aber nicht aufgegeben worden ist.

So war es auch in einem vor dem Sozialgericht (SG) Berlin verhandelten Fall (Az: S 11 R 1839/16). Auch hier fand die Vermählung erst nach dem Bekanntwerden einer Krebserkrankung statt. Zwei Monate nach der Eheschließung verstarb der Ehegatte. Die Rentenversicherung lehnte die Zahlung einer Witwenrente wegen des dringenden Verdachts einer Versorgungsehe ab.

Dagegen wehrte sich die Witwe mit einer Klage. Mit Erfolg. Das SG befand, dass zur Prüfung, ob eine Versorgungsehe vorliege, eine Gesamtbetrachtung anzustellen sei. Denn immer dann, wenn für eine Heirat andere Beweggründe als die einer Versorgungsabsicht überwiegen oder zumindest gleichwertig sind, ist die Vermutung einer Versorgungsehe nicht gerechtfertigt. Wobei das Vorliegen anderer Beweggründe vom hinterbliebenen Ehegatten bewiesen werden muss.

Dies gelang der Witwe aber. Denn wie Ermittlungen des Gerichts ergaben, hatten konkrete und ernsthafte Heiratsabsichten bereits seit mehreren Monaten bestanden, als beim Versicherten die tödliche Krankheit festgestellt wurde. Auch hatten sich sowohl der Versicherte als auch die Hinterbliebene schon vor der Diagnose um die Beschaffung der erforderlichen Papiere bemüht. Dies erwies sich jedoch als besonders schwierig, weil beide Eheleute zuvor schon einmal verheiratet waren und die Frau zudem aus der Ukraine stammte.

So wartete sie monatelang auf Unterlagen aus ihrem Heimatland. Und dies sei durchaus eine übliche Praxis bei einer Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen, wie das befragte Standesamt bestätigte. 

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