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Arbeitsrecht

 

Sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers gibt es einige Rechtsfragen von entscheidender Bedeutung:

 

Der Arbeitgeber im Arbeitsrecht

 

Wichtig ist zunächst, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht. Hier ist der richtige Typus unbefristet, befristet, Teilzeitbeschäftigung, Minijob auszuwählen. Aber auch weitere Fragen, ob z. B. ein Tarifvertrag zu beachten ist, ob eine Verfallsfrist aufzunehmen ist, wie eine Weihnachts- und Urlaubsgeldregelung gefunden werden kann, die den betrieblichen Zielen auch entspricht, ob und wie Zeitverträge verlängert werden können etc., sollten vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sorgfältig geprüft werden.

 

Abmahnungen können die Voraussetzungen für eine spätere Kündigung schaffen. Es sollte daher sichergestellt sein, dass diese Abmahnung auch wirksam ist.

 

Bei arbeitgeberseitigen Kündigungen ist zu berücksichtigen, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Ist dies der Fall, muss sorgfältig geprüft werden, ob bei betriebsbedingten Kündigungen in der Tat rechtfertigende betriebliche Gründe vorliegen und ob die Sozialauswahl richtig getroffen ist. Durch eine sorgfältige Überprüfung der Voraussetzungen einer Kündigung können erhebliche Kosten in einem späteren Prozess gespart werden. Befindet sich nämlich der Arbeitgeber während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses in Annahmeverzug (dies ist in aller Regel der Fall) ist der Arbeitgeber bei einer nicht rechtmäßigen Kündigung verpflichtet, dem Arbeitnehmer den vollen Lohn zu zahlen, der während der Prozessdauer entstanden ist, selbst wenn der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat.

 

Zur Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen empfiehlt es sich, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen außergerichtlich zu regeln. Auch hier gibt es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

 

Eine Abmahnung öffnet dem Arbeitgeber die Tür zur Kündigung ein großes Stück. Der Arbeitnehmer sollte daher die Abmahnung immer auf ihre Rechtswirksamkeit überprüfen lassen.

 

Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung hat der Arbeitnehmer regelmäßig nur drei Wochen Zeit um sich gerichtlich gegen die Kündigung zu wehren. Auch die Rechtswirksamkeit von Kündigungen sollte daher stets durch den Arbeitnehmer überprüft werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Arbeitsamt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sogar die Möglichkeit hat, eine Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld auszusprechen, wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung nicht zur Wehr setzt.

 

Aufhebungsverträge sollte der Arbeitnehmer niemals ohne vorherige Hinzuziehung eines Beraters unterschreiben. In aller Regel lösen Aufhebungsverträge eine Sperrfrist für den Arbeitslosengeldbezug aus.

 

Auch bei Zahlungsverzug, nicht ordnungsgemäßer Abrechnung und allen weiteren Pflichtverletzungen auf Seiten des Arbeitgebers, sollte der Arbeitnehmer unverzüglich Rechtsrat einholen. In vielen Tarifverträgen, aber auch in den Einzelarbeitsverträgen, gibt es Verfallzeitenregelungen. Hiernach ist der Arbeitnehmer verpflichtet, solche Pflichtverletzungen innerhalb einer bestimmten Frist anzuzeigen und auch gerichtlich geltend zu machen, da ansonsten seine Ansprüche unwiederbringlich verloren gehen.

 

Honorare und Kosten

 

Von entscheidender Bedeutung ist, dass bei einem Arbeitsrechtsstreit im ersten Rechtszug (Arbeitsgericht) jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, nur ihre eigenen Kosten zu tragen hat. Geht ein Arbeitsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht also verloren, hat die unterliegende Partei nicht die Kosten des Gegners zu tragen. Das Prozessrisiko ist dadurch ganz entscheidend minimiert.

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