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Unternehmensrecht

 

Grundsätzlich sieht sich der Unternehmer mit nahezu allen Rechtsgebieten, so z. B. Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, öffentliches Recht bzgl. Genehmigungen und Konzessionen, Steuerrecht, Patentrecht etc. konfrontiert. Folgende Bereiche sind von spezifischer Bedeutung für den Unternehmer:

 

Zunächst kommt es auf die richtige Wahl der unternehmerischen Handlungsform an.

 

Entsprechend den im Einzelfall gegebenen Voraussetzungen ist zu unterscheiden zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG, der KG, der GmbH, der GmbH & Co. KG sowie der Aktiengesellschaft. Neben diesen herkömmlichen Handlungsformen gewinnt aber die britische Limited (Ltd.) und nun auch die Limited & Co. KG immer mehr an Bedeutung. Bei diesen letztgenannten Gesellschaftsformen handelt es sich um beschränkt haftende Gesellschaften, bei denen anders als bei der deutschen GmbH nicht die Verpflichtung besteht, ein Stammkapital in Höhe von 25.000,00 Euro einzuzahlen. Die Limited bietet den weiteren Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand zur Gründung der Gesellschaft weitaus geringer ist als der bei der deutschen GmbH. Sie steht daher in der Regel sehr viel schneller zur Verfügung.

 

Gerade bei der Existenzgründung sind verschiedene rechtliche Gesichtspunkte zu erörtern. In Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Finanzexperten können erfolgreiche Konzepte für den rechtlichen, steuerrechtlichen und finanziellen Rahmen einer Neuunternehmung konzipiert werden.

 

Auf zunehmendes Interesse ist es in der Vergangenheit zur Gründung einer U.G. gestoßen. Bei der U.G. handelt es sich wie bei der GmbH und bei Aktiengesellschaft um eine Kapitalgesellschaft. Sie ist haftungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter und die Geschäftsführung grundsätzlich nicht in der persönlichen Haftung stehen. Im Vergleich zur GmbH bietet die U.G. den Vorteil, dass ein Stammkapital nicht eingezahlt werden muss. Die Gründungskosten die zwischen EUR 250,00 und EUR 500,00 liegen, sind im Vergleich zur GmbH relativ günstig.

 

Inkasso

 

Die Effektivität der Forderungseinziehung hängt im Wesentlichen von Schnelligkeit, Nachhaltigkeit und der richtigen Information ab.

 

Bei säumigen Kunden muss nicht nur das Mahnwesen des Unternehmers einwandfrei funktionieren. Er muss auch der Erste sein, der einen vollstreckbaren Titel hat. Auch die Abgabe einer Vermögensauskunft durch den Schuldner bedeutet nicht immer, dass die Forderung deswegen verloren ist. In vielen Fällen hat sich die genaue Überprüfung von eidesstattlichen Versicherungen als sehr erfolgreich erwiesen.

 

Oft führt auch ein klärendes Gespräch mit dem Schuldner zur schnellsten Lösung.

 

Partnerschaften/Arbeitsgemeinschaften

 

Viele Unternehmer arbeiten heutzutage meist im begrenzten Rahmen oder, bezogen auf ein einzelnes Projekt, in Partnerschaften oder Arbeitsgemeinschaften zusammen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass man in guten Zeiten Verträge für schlechte Zeiten abschließen sollte. Es ist es am fruchtbarsten, wenn die einzelnen Rechte und Kompetenzen nicht klar zugewiesen und geordnet sind.

 

Unternehmensnachfolge

 

Die Unternehmensnachfolge ist eines der wichtigsten und bedeutendsten Thematiken im Unternehmensrecht. Für die Sicherheit und den Fortbestand des Unternehmens sollte eine deutliche Regelung für den Fall des Todes des Unternehmers/Geschäftsführers oder dessen Ausscheiden wegen Alters vorgesehen sein. Mehr hierzu unter den Rubriken Familienrecht und Erbrecht.

 

Honorare

 

Bei den vielen Rechtsproblematiken, die den Unternehmer jeden Tag treffen, empfiehlt es sich, insbesondere im Hinblick auf die Honorarfrage, Beraterverträge mit der Anwaltskanzlei zu schließen. Siehe hierzu auch Kosten.

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