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Raus aus den Schulden

 

Die Situation

 

Aufgrund unserer Tätigkeit in der Schuldenberatung seit dem Jahr 2000, können wir auf eine lange Erfahrung zurückblicken. Nicht selten wirkt sich eine Verschuldungssituation auf alle Lebensbereiche aus. Es geht nicht nur um Existenzängste, die permanent Auseinandersetzungen mit Gläubigern und Inkassounternehmen sowie die Belastung durch regelmäßige Gerichtsvollzieherbesuche, Haftbefehl und Kontopfändungen mit sich führen.. Nicht selten wird auch das gesamte Familienumfeld, die Partnerschaft und die eigenen Emotionslage durch die Verschuldungssituation schwer belastet. Hinzukommt, dass es vielen Menschen sehr schwer fällt, über ihre Verschuldungssituation zu reden und sie daher auch nicht den Mut finden, sich an einen guten Berater zu wenden.

Die Beratung

 

Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin, in dem Sie über alle Aspekte Ihrer gegenwärtigen Situation sprechen können. Ein solches Gespräch ist der Anfang, um aus der schwierigen Situation einer Verschuldung herauszukommen. Sokrates hat hierzu gesagt:

 

            „Wer den Anfang gemacht hat, hat die Hälfte bereits geschafft“.

 

Der Plan

 

Um eine Entschuldung herbeizuführen, muss nicht immer ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Es gibt gute und effiziente Lösungsmodelle außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Wenn ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll, begleiten wir Sie über das gesamte Verfahren. Wir nehmen Ihnen sämtliche Formalitäten, Fertigung von Schriftverkehr und Ausfüllen von Formularen ab. Wir wirken mit Ihnen zusammen darauf hin, dass das Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann. Mit unter kann die Dauer des Insolvenzverfahrens von regelmäßig 6 auf 5 oder sogar 3 Jahre verkürzt werden.

 

Wir entwickeln mit Ihnen Konzepte, wie Sie auch während der Dauer einer Insolvenz selbständig tätig sein können.

 

Die Unterlagen

 

Wir benötigen regelmäßig folgende Unterlagen von Ihnen:

 

  • Unterlagen betreffend Ihrer Einkommenssituation (z.B. Verdienstbescheinigungen, SGB II Bescheide, Rentenbescheide etc)

  • Mietvertrag

  • Schreiben Ihrer Gläubiger: Rechnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder Urteile

 

Kosten

 

Die Kosten für das gerichtliche Verfahren können regelmäßig über die Staatskasse übernommen werden. Bezüglich der bei uns entstehenden Kosten schließen wir mit Ihnen eine faire Honorarvereinbarung ab. Die Durchführung der Schuldenbereinigung scheitert grundsätzlich nicht daran, dass eine Honorarvereinbarung nicht gefunden werden kann.

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