top of page
Suche
  • AutorenbildPeter Brockmann

Namensänderung. Wann ist das möglich?

Wann ist eine Namensänderung möglich? Wann kann der Name des Kindes geändert werden? Muss nach Scheidung der Name des Mannes zwingend abgelegt werden?


Die Kinder erhalten den Namen, den die Eltern für sie als Geburtsnamen festgelegt haben.
Namensänderung

Zunächst ist zwischen einem Geburtsnamen und einem Familiennamen zu unterscheiden.

Es kann lediglich der Familienname geändert werden.


Der klassische Fall der Namensänderung ist die Heirat. Der eine Ehegatte nimmt den Namen des anderen an und ändert somit seinen Familiennamen und nicht den Geburtsnamen.

Dieser Geburtsname (früher Mädchenname) bleibt von Geburt bis zum Tod immer gleich und steht von Geburt an immer in der Geburtsurkunde. Der Geburtsname ist zum Zeitpunkt der Geburt logischerweise identisch mit dem Familiennamen. Der Familienname kann sich im Laufe eines Lebens mehrfach ändern. Zum Beispiel durch Heirat, Scheidung oder Adoption.


Bei Geburt geben die Eltern dem Kind einen Vor- und Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden, der Zuname (Geburtsname) nicht. Es muss der Nachname des Vaters oder der Nachname der Mutter als Geburtsname bestimmt werden. Diese Bestimmung ist dann grundsätzlich auch bindend.


Der Geburtsname fällt nicht durch eine Heirat weg. Es wird lediglich der Familienname geändert. (Mareike Obermüller, geborene Meyer)


Beispiel: Die Möglichkeiten bei einer Heirat zwischen Frau Mareike Meyer und Herrn Sebastian Obermüller sind folgende:


Mareike Meyer (Geburtsnamen behalten)

Mareike Meyer-Obermüller, geborene Meyer oder Mareike Obermüller-Meyer, geborene Meyer

Mareike Obermüller, geborene Meyer.


Haben Eltern unterschiedliche Nachnamen müssen sie bei einem Kind den Familiennamen bestimmen. Dies kann der Nachname der Mutter oder der Nachname des Vaters sein. Ist der Familienname für das 1. Kind bestimmt worden, so ist dieser zwingend für die weiteren Kinder dieser Eltern zu nehmen.


Heiraten dann die Eltern und entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen, können die Kinder im Rahmen einer sogenannten Einbenennung auch diesen Namen erhalten.


Nach einer Scheidung kann (muss aber nicht) der eigene Geburtsname wieder angenommen werden. Auch kann ein vorher genommener Familienname (z.B. vom 1. Ehegatten) wieder angenommen werden.


Es ist ein entsprechender Antrag beim Standesamt zu stellen. Dies ist erst mit dem rechtskräftigem Scheidungsbeschluss möglich.


Bei einer Scheidung der Eltern behalten die Kinder in jedem Fall den zuvor bei deren Geburt ausgesuchten und bestimmten Geburtsnamen. Eine Änderung dieses Namens ist bei Kindern nach Scheidung nur dann möglich, wenn der andere Elternteil dieser Namensänderung zustimmt und die Änderung dem Wohl der Kinder entspricht.

296 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page