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  • AutorenbildPeter Brockmann

Hilfe! Wir haben keinen Kita-Platz bekommen. Was nun?

Seit Sommer 2013 hat jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder -vater.

Die Städte oder Gemeinden haben diesen Anspruch zu bedienen und dem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.

In der Realität ist dies teilweise nicht gegeben, da massiv Betreuungsplätze fehlen.

Kinder mit Luftballons
Betreuung in Kindertageseinrichtungen

Wer für sein Kind keinen Kita-Platz findet, sollte das möglichst schnell beim Jugendamt der Stadt melden.

Kann auch das Jugendamt innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Platz zur Verfügung stellen, können Eltern die Kommune beim zuständigen Verwaltungsgericht verklagen.

Es ist dabei allerdings zu beachten, dass die Eltern keinen Anspruch darauf haben, dass das Kind in einer bestimmten Kita aufgenommen wird.

Nach Durchführung des (rechtlich) notwendigen Vorverfahrens kann beim Verwaltungsgericht die Zuweisung eines Betreuungsplatzes oder auch Schadensersatz bei möglichem Verdienstausfall der Kindeseltern durch die eigene Betreuung des Kindes geltend gemacht werden.

Auch können privaten Betreuungskosten (z.B. private Kitakosten oder Anstellungskosten einer Kinderfrau/Tagesvater) bei der Kommune geltend gemacht werden, wenn der Nachweis vorliegt, dass die Kommune keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen konnte.

Eltern erhalten also die Differenz zwischen den Kosten, die ein städtischer Kita-Platz kosten würde und ihren tatsächlichen, höheren Aufwendungen durch die privat organisierte Betreuung.

Eltern können von der Stadt angebotene Betreuungsplätze nur unter bestimmten Umständen ablehnen. Etwa dann, wenn der Weg dorthin zu weit ist. Dies ist der Fall, wenn die Entfernung 5 Kilometer überschreitet oder die Fahrzeit über 30 Minuten beträgt. Auch müssen von den Eltern keine Betreuungsplätze angenommen werden, die nicht den geltenden Standards entsprechen.

Umstritten ist die Frage, ob Eltern die Betreuung bei Tageseltern akzeptieren müssen, wenn die keinen Kita-Platz bekommen haben. Die meisten Verwaltungsgerichte gehen davon aus, weil es gesetzlich keine Differenzierung zwischen diesen beiden Betreuungsmodellen gibt.

Klarstellend sei noch erwähnt, dass ALLE Eltern einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben. Allerdings haben Eltern, bei denen lediglich 1 Elternteil arbeitet, keinen Anspruch auf eine Betreuung in Vollzeit (45 Stunden in der Woche). Deren durchsetzbarer Anspruch ist auf insgesamt 20 Stunden in der Woche begrenzt.

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