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Handelsrecht

 

Für Kaufleute gibt es im Handelsrecht viele spezielle Vorschriften, die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind.

Besonderes Augenmerk ist regelmäßig auf die Vertragsausgestaltung der spezifischen Handelsgeschäfte wie Frachtverträge, Speditionsverträge, Vertragshändlerverträge sowie Gesellschaftsverträge zur Gründung einer KG oder OHG zu richten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei dem Handelsvertreterverträgen, die insbesondere für Versicherungsmakler, Finanzdienstleister und Vertriebsmitarbeiter von entscheidender Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang sollte auf die Ausgestaltung eindeutiger Provisionsregelungen und Stornoregelungen ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Auch Regelungen zur Abfindung bei Ausscheiden aus der Vertriebsstruktur sind von erheblicher Bedeutung.

 

Auch die Übernahme eines Betriebes unter Fortführung des Namens des vorherigen Betriebsinhabers sollte sorgfältig geprüft und strukturiert sein, da ansonsten nicht unerhebliche Haftungsrisiken bestehen.

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